Teilnahmebedingungen für Tages- und Stundenaktionen

Stand: 14.1.20

Anmeldung

Die Teilnahme an der Naturfreizeit erfordert eine schriftliche Anmeldung, möglichst bitte mit Email-Adresse. Anmeldeschluss ist der Mittwoch vor dem Aktionstag. Will sich der Teilnehmer postalisch anmelden und wird ihm ein Anmeldeformular zugeschickt, ist dieses zu verwenden. Bei einer Anmeldung über das Internet, ist das auf der Webseite abrufbare Abmeldeformular auszufüllen. Bei minderjährigen Teilnehmern ist eine Begleitung durch einen erwachsenen Teilnehmer erforderlich, welcher sich auch an der allgemeinen Aufsicht beteiligt. Ausnahmen bedürfen der Absprache.

Teilnahmebeitrag

Je nach Aktion gestaltet sich der Teilnehmerbeitrag unterschiedlich. Er berechnet sich je nach der Frühzeitigkeit der Anmeldung (Früh- und Spätanmeldebetrag), der Anzahl der angemeldeten Familienmitglieder und/oder der Gruppengröße. Die Höhe des Teilnahmebeitrags ist dem Angebotstext zu entnehmen. Bei Anmeldung bis zum zweiten Montag vor dem Aktionstagtermin reduziert sich u.U. der Teilnahmebeitrag. Das dritte und jedes weitere Familienmitglied zahlt bei manchen Aktionen nur die Hälfte (Familienrabatt). Der Teilnahmebeitrag ist bei Beginn der Aktion bar zu entrichten. Bitte den entsprechenden Betrag möglichst passend mitbringen.

Rücktritt des Teilnehmers

Bis zum zweiten Montag (20 Uhr) vor dem Aktionstermin kann man wieder von der Anmeldung zurücktreten, ohne dass eine Rücktrittsgebühr zu entrichten ist. Geschieht die Abmeldung in der Zeit zwischen den beiden Montage (jeweils 20 Uhr), welche dem Aktionstag vorangehen, sind 1/4 des Frühanmelderbeitrages (b.z.w. Mindesgruppenbeitrages) zu entrichten. Erfolgt sie nach dem letzten Montag vor dem Aktionstag, sind 2/3 des Frühanmelderbeitrages (b.z.w. Mindesgruppenbeitrages) zu zahlen. Meldet sich der Teilnehmer nicht ab, ist der gesamten Frühanmelderbeitrag (b.z.w. Mindesgruppenbeitrages) zu entrichten. Die Rücktrittserklärung kann unter der Telefonnummer 06 343 / 617 9 320 abgegeben werden.

Absage durch den Veranstalter

Haben sich bis zum Anmeldeschluss (Mittwoch vor dem Aktionstag) nicht genügend Personen angemeldet, fällt der Aktionstag aus und die angemeldeten Teilnehmer werden darüber in Kenntnis gesetzt. Verspricht die Wettervorhersage sehr schlechtes Wetter, erkrankt der / ein Aktionsleiter oder treten unvorhersehbare Situationen auf, welche der Aktion entgegenstehen, kann diese auch kurzfristig abgesagt werden. Damit uns dies möglich ist, sollte mit der Anmeldung auch eine Telefonnummer mit Anrufbeantworter angegeben werden.

Hinweise zu den Naturfreizeiten

Bitte auf witterungsgerechte Kleidung und wasserabweisende Schuhe achten. Bei Aktionen mit Eseln, Ponys und Pferde sind feste, geschlossene Schuhe zu tragen. Die beiden Esel auf der Packeselwanderung können bis zu 70 kg Gepäck trans-portieren. Bei Aktionen auf Gewässer ist Ersatzkleidung mitzubringen; eine Teilnahme für Nichtschwimmer ist nicht möglich. Wegen den Hütehunden können beim „Ziehen“ keine anderen Hunde mitgeführt werden, bei anderen Aktionen schon. Vorm Klettern ist (Körper)Schmuck abzulegen, beim Cording sind lange Haare zusammenzubinden (deshalb Haargummis mitbringen). Bei der Höhlenerkundung bitte in älterer Kleidung erscheinen. Bitte auch die Hinweise in dem Ankündigungstext beachten.

Gesundheit

Die Teilnahme an der Naturfreizeit erfordert in der Regel eine normale körperliche, geistige und seelische Konstitution. Sollte der Teilnehmer oder der Verantwortliche darüber im Zweifel sein, raten wir hierzu einen Arzt zu konsultieren. Sollten Teilnehmer Einschränkungen in den genannten Bereichen haben, ist dies bei der Anmeldung anzugeben und mit dem Aktionsleiter abzuklären.

Fotografien

Bei den Aktionen werden auch Fotos gemacht auf denen eventuell Teilnehmer erkennbar sind. Diese werden manchmal zu Werbungszwecken verwendet, aber nicht in sozialen Medien veröffentlicht. Zu jedem Bild eine Dokumentation zu erstellen und zu erfassen, welche Teilnehmer darauf erkennbar sind, wer einer Veröffentlichung zugestimmt hat und wer nicht, würde einen immensen Zeit- und Organisationsaufwand bedeuten. Dies kann der Veranstalter nicht leisten, so dass man leider nur die Lösung sieht, dass nur solche Personen an den Veranstaltungen teilnehmen können, die die oben genannte Verwendung der Fotos akzeptieren. Selbstverständlich werden nur solche Fotos verwendet, welche die Teilnehmer vorteilhaft erscheinen lassen. Ohne Zustimmung des Vereines und der Zustimmung der Fotografierten dürfen die, von uns veröffentlichten Bilder, nicht kopiert und verwendet werden.

Haftung, Verjährung, Datenschutz und Gerichtsstand

Der Veranstalter haftet bei Schäden, welche er grob fahrlässig herbeigeführt hat, bis zu einer Höhe des dreifachen Personenbeitrags für die Naturfreizeit. Ansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach 6 Wochen ab dem vorgesehen Ende der Veranstaltung. Die für die Verwaltung der Aktionen benötigten Daten der Teilnehmer können mittels EDV erfasst und vom Veranstalter im Rahmen der Maßnahmenorganisation genutzt werden. Weiteres ist den Datenschutzhinweisen zu entnehmen. Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.