Teilnahmebedingungen für Aktivurlaube und Mehrtagesfreizeiten

Stand: 14.12.20

Anmeldung

Die Teilnahme an der Naturfreizeit erfordert eine schriftliche Anmeldung, möglichst bitte mit Email-Adresse. Der Anmeldeschluss ist dem Ankündigungstext zu entnehmen. Der Anmelder steht in der Pflicht, auch die Kosten für die von ihm angemeldeten Personen zu tragen. Die Anmeldung wird mit der Anmeldebestätigung wirksam. Nur falls nichts anderes vorgegeben, gilt desweiteren folgendes: Bei einer Anmeldung über das Internet, ist das auf der Webseite abrufbare Abmeldeformular auszufüllen. Will sich der Teilnehmer postalisch anmelden und wird ihm ein Anmeldeformular zugeschickt, ist dieses zu verwenden. Bei minderjährigen Teilnehmern ist eine Begleitung durch einen erwachsenen Teilnehmer erforderlich, welcher sich auch an der allgemeinen Aufsicht beteiligt. Ausnahmen bedürfen der Absprache.  

Teilnahmebeitrag

Die Höhe des Teilnahmebeitrags ist dem Angebotstext zu entnehmen.  Nicht bei allen, aber bei manchen Naturfreizeiten gestaltet sich der Teilnehmerbeitrag  nach der Frühzeitigkeit der Anmeldung (Früh- und Spätanmeldebetrag), der Anzahl der angemeldeten Familienmitglieder und/oder der Gruppengröße. Nach Erhalt der Anmeldebestätigung ist innerhalb von 14 Tagen 20% des Angebotspreises zu errichten. Die Restzahlung wird 21 Tage vor Beginn der Naturfreizeit fällig und ist zu leisten, wenn feststeht, dass die Veranstaltung stattfindet. Geschieht dies nicht und wird der Beitrag trotz Mahnung und ausreichender Fristsetzung nicht bezahlt, ist der Veranstalter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Sieht der Teilnehmer einen Mangel, der aufgrund von Umständen, die der Umsetzung der beschriebenen Leistungen entgegenstehen, aufgetreten ist, hat dieser den Freizeitaktionsleiter darüber in Kenntnis zu setzen, ansonsten kann kein Anspruch auf Minderrung des Teilnahmebetrags gewährt werden. Der Teilnehmer ist verpflichtet, dabei mitzuwirken eventuelle Leistungsstörungen oder Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Bei manchen Naturfreizeiten können Zusatzkosten anfallen (z.B. Fahrt-, Übernachtung- und Verpflegungskosten), welche nicht der Veranstalter zu begleichen hat.  

Rücktritt des Teilnehmers

Der Teilnehmer kann jederzeit von der Teilnahme der Naturfreizeit zurücktreten, jedoch ist in diesem Fall eine Rücktrittsgebühr zu entrichten. Erfolgt der Rücktritt vor der vierten Woche (bis zum 29. Tag) vor dem Beginn der Naturfreizeit sind 20 % des Teilnahmebeitrages zu zahlen; vor der dritten Woche (bis zum 21. Tag) sind es 30 %, vor der zweiten Woche (bis zum 14. Tag) sind es 40 %, vor der letzten Woche (bis zum 7. Tag) sind es 60 % und innerhalb der letzten Woche (bis zum Vortag) sind es 80 % des Teilnahmebeitrages, die er zu begleichen hat. Tritt der Teilnehmer die Naturfreizeit nicht an und hat er nicht seinen Rücktritt erklärt, hat er 90 % des Beitrages zu zahlen. Die Rücktrittserklärung muss (auch) schriftlich erfolgen. Bei einer postalischen Rücktrittserklärung ist der Stichtag der Eingang bei der Anschrift, welche auch bei der schriftlichen Anmeldung verwendet wurde.  

Absage der Naturfreizeit durch den Veranstalter

Die Naturfreizeit findet nicht statt, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht zustande kommt. Der Teilnehmer wird hiervon spätestens 5 Tage nach dem Anmeldeschluss (falls ein solcher festgelegt worden ist) unterrichtet, ansonsten spätestens bis zum 25. Tag vor dem Veranstaltungsbeginn. Eine kurzfristige Absage kann erfolgen, wenn Bedingungen eintreten, welche die Durchführung der Freizeit als nicht sinnvoll erscheinen lassen (wie zum Beispiel, Unruhen, Naturkatastrophen, extreme Witterungslagen) oder wenn der Freizeitaktionsleiter erkrankt. In diesem Fall bemüht sich der Veranstalter um einen Ersatzfreizeitaktionsleiter; einen Anspruch auf Durchführung der Aktion besteht in diesem Fall jedoch nicht. Findet die Freizeit nicht statt erhält der Teilnehmer bereits gezahlte Teilnehmerbeiträge zurück. Darüber hinaus gehende Ansprüche bestehen nicht. Damit uns eine kurzfristige Absage möglich ist, sollte mit der Anmeldung auch eine Telefonnummer mit Anrufbeantworter angegeben werden. Im Interesse aller Teilnehmer kann ein einzelner Teilnehmer von der Freizeit ausgeschlossen werden, wenn dieser die Durchführung der Naturfreizeit nachhaltig stört. In diesen Fällen behält der Veranstalter den Anspruch auf den Teilnehmerbeitrag. Kosten die diesem Teilnehmer dadurch entstehen, hat er selbst zu tragen.  

Hinweise zu den Naturfreizeiten

Die Leistungen richten sich nach dem Angebotstext und dessen Leistungsbeschreibung. Bitte auf witterungsgerechte Kleidung und wasserabweisende Schuhe achten. Bei Aktionen mit Eseln, Ponys und Pferde sind feste, geschlossene Schuhe zu tragen. Bei Aktionen auf Gewässer ist Ersatzkleidung mitzubringen; eine Teilnahme für Nichtschwimmer ist nicht möglich. Vorm Klettern ist (Körper)Schmuck abzulegen, beim Abseilen sind lange Haare zusammenzubinden (deshalb Haargummis mitbringen). Es sind auch die Hinweise in dem Angebotstext zu beachten.  

Gesundheit

Die Teilnahme an der Freizeit des Vereins erfordert in der Regel eine normale körperliche, geistige und seelische Konstitution. Sollte der Teilnehmer oder der Verantwortliche darüber im Zweifel sein, raten wir hierzu einen Arzt zu konsultieren. Sollten Teilnehmer Einschränkungen in den genannten Bereichen haben, ist dies bei der Anmeldung anzugeben und mit dem Freizeitaktionsleiter abzuklären.  

Fotografien

Bei den Aktionen werden auch Fotos gemacht auf denen eventuell Teilnehmer erkennbar sind. Diese werden manchmal zu Werbungszwecken verwendet, aber nicht in sozialen Medien veröffentlicht. Zu jedem Bild eine Dokumentation zu erstellen und zu erfassen, welche Teilnehmer darauf erkennbar sind, wer einer Veröffentlichung zugestimmt hat und wer nicht, würde einen immensen Zeit- und Organisationsaufwand bedeuten. Dies kann der Veranstalter nicht leisten, so dass man leider nur die Lösung sieht, dass nur solche Personen an den Veranstaltungen teilnehmen können, die die oben genannte Verwendung der Fotos akzeptieren. Selbstverständlich werden nur solche Fotos verwendet, welche die Teilnehmer vorteilhaft erscheinen lassen. Ohne Zustimmung des Veranstalters und der Zustimmung der Fotografierten dürfen die, von uns veröffentlichten Bilder, nicht kopiert und verwendet werden.  

Haftung, Verjährung, Datenschutz und Gerichtsstand

Der Veranstalter haftet bei Schäden, welche er grob fahrlässig herbeigeführt hat, bis zu einer Höhe des dreifachen Personenbeitrags für die Naturfreizeit. Ansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach 6 Wochen ab dem vorgesehen Ende der Veranstaltung. Die für die Verwaltung der Aktionen benötigten Daten der Teilnehmer können mittels EDV erfasst und vom Veranstalter im Rahmen der Maßnahmenorganisation genutzt werden. Weiteres ist den Datenschutzhinweisen zu entnehmen. Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters. Eine eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht zur Folge, dass die gesamten Teilnahmebedingungen unwirksam werden.