Sollte eine von Rheinland-Pfalz erlassene Corona-Bekämpfungs-verordnung bestimmte Maßnahmen vorschreiben, sind diese einzuhalten - ungeachtet dessen, was nachfolgend ausgeführt wird.
Der Aufenthalt in der Natur, Bewegung und sozialer Kontakt leisten einen wichtigen Beitrag zu Erhalt unserer Gesundheit, Coronaschutzmaßnahmen aber auch. Die unten aufgeführten Regeln, sollen dazu beitragen, eine - soweit wie möglich - coronasichere Durchführung der Aktionen zu ermöglichen.
Allgemeine Hinweise
Da außerhalb von Gebäuden Luftbewegungen stattfinden, welche den Coronavirus wegtragen bzw. dessen Konzentration in der Luft sehr verringert, ist in der Regel dort das Ansteckungsrisiko deutlich geringer als innerhalb von Gebäuden.
Personen mit Krankheitszeichen, die auf eine Coronainfektion hinweisen können, dürfen nicht an Aktionen teilnehmen. Personen, bei denen eine Coronainfektion einen schwereren Verlauf vermuten lässt (Risikogruppen), wird von einer Teilnahme abgeraten.
Persönliche Hygiene und Schutzmaßnahmen
Wünscht ein Teilnehmer einen Mindestabstand, sollte dies respektiert werden. Vorm Naseputzen sollte man sich von anderen Personen entfernen. Möglichst in die Armbeuge husten oder niesen.
Aktionsbezogene Schutzmaßnahmen
Derzeit sind keine besonderen Schutzmaßnahmen vorgesehen.
Kontaktnachverfolgung
Um bei einer Coronainfektion den Behörden zu ermöglichen Kontaktketten nachzuverfolgen, werden die Kontaktdaten der Anwesenden 4 Wochen lang aufbewahrt. Auf Verlangen werden die Kontaktdaten, an berechtigte Behörden weitergegeben. Derzeit jedoch wird keine Kontaktnachverfolgung vorgenommen.
Teilnehmer die nach der Teilnahme an einer Aktion bei sich oder ihren Angehörigen Krankheitszeichen, die auf eine Corona-infektion hinweisen können, feststellen, werden gebeten dies dem Veranstalter zu melden, damit dieser eventuell auch die anderen Teilnehmer informieren kann.
Mitzubringen
Bei bestimmten Aktionen kann unter Umständen ein naher Kontakt nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Wer sich in solchen Situationen zusätzlich schützen will, sollte eine FFP2-Maske mitbringen.
Selbstverpflichtung
Die Voraussetzung für die Teilnahme an einer Aktion, ist die Zustimmung der Teilnehmer, sich an diese Coronaschutz-maßnahmen zu halten. Wer sich nicht an diese Regeln hält und trotz wiederholender Hinweise dies fortsetzt, kann – zum Schutze der anderen Teilnehmer – von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Als anmeldende Person informiere ich auch die mich begleitenden Personen über die Coronaschutzmaßnahmen.